Asservate Waffen
Informationen für Waffenbesitzer
Aufbewahrung von Waffen wird geprüft! Mit amtlichen Vordrucken zum Download.

Alle registrierten Schusswaffenbesitzer im Kreis Mettmann wurden oder werden von der Waffenrechtsstelle der Kreispolizeibehörde angeschrieben. Hindergrund sind die gesetzlich zwingend nachzuweisenden Sicherungsvorkehrungen für die Aufbewahrung.

Schusswaffen sind in klassifizierten Behältnissen aufzubewahren!

Im Kreis Mettmann sind derzeit mehr als 25.000 Waffen registriert. Das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Aufbewahrungsverordnung (AWaffV) schreiben vor, dass Besitzer von Waffen und Munition die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen haben, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen, oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Verstöße gegen diese Pflichten können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden!

In diesem Zusammenhang appelliert Landrat Thomas Hendele als Behördenleiter an die Vernunft der Waffenbesitzer:  “Gerade Besitzer, die über Waffen verfügen, die sie im Wege der Erbfolge erlangt haben, sollten jetzt eine Entscheidung fällen, ob sie sich von diesen Schusswaffen trennen. Gesetzlich vorgeschrieben ist auf jeden Fall die Blockierung mit einem anerkannten Blockiersystem!”
Wer sich von seinen Waffen trennen will, kann diese auch weiterhin bei der Kreispolizeibehörde Mettmann abgeben und so der amtlichen Vernichtung zuführen.
 

Wesentliche Vordrucke für den Erwerb oder die Veräußerung von erlaubnispflichtigen Waffen finden Sie rechts im Downloadbereich.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110