Der „Mobipass“
- dokumentiert das systematische Zusammenarbeiten zwischen Polizei, Erziehern, Pädagogen und Eltern ab
- ist ein Zeugnis verbesserten Verkehrsverhaltens
- begleitet den Pass-Besitzer über Jahre hinweg bei der Verkehrserziehung und erinnert ständig an die Themen der Verkehrssicherheit
- erinnert an den Langzeitauftrag über Institutionen hinweg, insbesondere für Eltern und Erziehungsberechtigte
- belegt die erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Verkehrstrainings, welche durch einen Stern auf dem Pass durch die Polizei bestätigt wird.
„Der Mobipass ist einfach cool", so äußerten sich Kinder, als er erstmals 2010 nach absolviertem Fußgängertraining ausgehändigt wurde.
Kinder im Vorschulalter
Im Kreis Mettmann werden in ca. 230 Kindertagestätten Kinder betreut. Alle interessierten Kindertagesstätten werden durch die Polizei in der Verkehrssicherheitsarbeit unterstützt.
Das Verkehrssicherheitsangebot der Polizei Mettmann für Kinder im Vorschulalter richtet sich in erster Linie an die Eltern.
In einer Elterninformationsveranstaltung und Übungen im Straßenverkehr zusammen mit Ihren Kindern erhalten Sie Tipps und Anregungen, wie Sie mit den Kindern im Verkehr üben können. Entwicklungsbedingte Fähigkeiten von Kindern im Straßenverkehr, Vorbildfunktion, Elternverantwortlichkeit, geeignete Übungsstellen und Übungsinhalte sind ein wichtiges Thema.
In diesem Alter sind Kinder fast ausschließlich als Fußgänger mit Begleitung eines Erwachsenen, oder als Mitfahrer im Auto unterwegs. Die Kinder lernen ein richtiges Verhalten im Straßenverkehr. Somit ist der Schritt zum Fußgänger ohne Begleitung, auf einfachen Wegen im Wohnumfeld, oder Schulweg nicht mehr so weit.
Nach Abschluss der Übungen im Straßenverkehr erhalten die Kinder den Mobipass mit dem ersten Stern unter dem Fußgängersymbol.
Verkehrserziehung in der 1. - 3. Schulklasse
Das mittlere Symbol auf dem Mobipass in Form eines Pfeiles steht für die individuelle Verkehrserziehung in der 1. bis 3. Schulklasse. Nach Mitteilung der Grundschule über geleistete Praxisübungen erhalten die Kinder den zweiten Stern unter dem Pfeil-Symbol.
Die Fahrradausbildung
In der 4. Klasse steht das Radfahrtraining mit anschließender Lernzielkontrolle auf dem Lehrplan aller Grundschulen.
Die Kinder lernen im Sachkundeunterricht die Verkehrsregeln, die für das Fahren mit dem Rad im Straßenverkehr wichtig sind. Zum Abschluss des theoretischen Unterrichts wird der Testbogen von den Schülern bearbeitet und muss bestanden werden.
Mit Unterstützung der Polizei geht es dann in den öffentlichen Straßenverkehr. Auf dem eigenen verkehrssicheren Fahrrad werden im Umfeld der Schule praktische Übungen durchgeführt. Auf die Mitwirkung der Eltern und anderer Bezugspersonen wird besonderer Wert gelegt. Die Eltern können sich ein genaues Bild machen, auf welchem Leistungsstand die Kinder sind. Bei der praktischen Lernzielkontrolle arbeiten Schule, Polizei und die Eltern eng zusammen.
Nach Abschluss einer erfolgreichen Radfahrausbildung erhalten die Kinder den dritten Stern unter dem Fahrradsymbol.
Wenn der Mobipass nach bestandener Radfahrprüfung mit dem 3. Stern versehen ist, können die Kinder an einer Verlosung teilnehmen. Welche Preise in den Lostopf wandern, wird nach der Ziehung der Gewinner/innen ermittelt. Es handelt sich dabei in der Regel um Gutscheine/Eintrittskarten lokaler Anbieter.
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Verlosung:
- Teilnehmen kann jedes Kind, welches im aktuellen Schuljahr im Kreis Mettmann die Radfahrprüfung der 4. Klasse bestanden hat und im Besitz des mit drei Sternen gestanzten Mobipasses ist.
- Es ist nur eine einmalige Teilnahme möglich.
- Fotos oder Scan des vollständig gestanzten Mobipasses (Rückseite mit Unterschriftsfeld).
- Vollständige Namen und Anschrift des Kindes und eines seiner Erziehungsberechtigten mit Telefonnummer/Handynummer.
- Zusendung von Nr. 3 und 4 an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Direktion Verkehr, Verkehrsunfallprävention/Opferschutz
Sedentaler Str. 110
40699 Erkrath
oder per Mail an
vup_o.mettmann [at] polizei.nrw.de (vup_o[dot]mettmann[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
- Einsendeschluss: Der letzte Tag des aktuellen Schuljahres (Freitag, 05.07.2024).
- Die Ziehung der Gewinner/innen erfolgt in der ersten Woche der Sommerferien.
- Die Auslosung der Gewinner/innen erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
- Die Gewinnbenachrichtigung und -überreichung wird persönlich vom örtlich zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsunfallprävention durchgeführt. Bei der Übergabe ist der originale Mobipass vorzulegen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Veranstalter ist die Kreispolizeibehörde Mettmann Direktion Verkehr, Verkehrsunfallprävention/Opferschutz, Sedentaler Str. 110, 40699 Erkrath
- Die übermittelten Daten werden einzig und allein für die Verlosung benutzt. Nicht mehr benötigte Daten aller Teilnehmer/innen werden unmittelbar nach der Auslosung komplett vernichtet.