Grundsätzlich obliegt der Polizei neben ihren repressiven und präventiven Aufgaben auch die Hilfe für Opfer von Kriminalität, Unglücks- und Verkehrsunfällen. Opfer sind vor allem Geschädigte und unmittelbar Betroffene, im Einzelfall aber auch Zeugen, Hinweisgeber, Nothelfer, Angehörige oder Hilfs- und Rettungskräfte. Dass jedem Betroffenen Hilfe, Rat und Unterstützung gewährt wird, ist die Aufgabe der Opferschutzbeauftragten.
Hierzu gehören: • adäquater Umgang • Aufklärung über Opferrechte (§ 406h StPO) • Information über den weiteren Verlauf des Verfahrens • Hinweis auf und Vermittlung von Hilfsangeboten • Bereitstellung von Infomaterial
Zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung eines adäquaten Standards für den polizeilichen Opferschutz sind die Opferschutzbeauftragten intern und extern in vielfältigen Aufgaben eingebunden: • Schulungsmaßnahmen für Polizeibeamte • Mitgestaltung von Behördenverfügungen und Ablaufprozessen • Bereitstellung von Arbeitsmaterialien • Geschäftsführung Peer-Debriefer (Betreuung einsatzbedingt seelisch belasteter Polizeibeamter)
sowie • Netzwerk- und Gremienarbeit (beispielsweise Runder Tisch gegen Häusliche Gewalt) • Zusammenarbeit mit staatlichen und freien Hilfeeinrichtungen • Öffentlichkeitsarbeit und Projekte • enge Kooperation mit Institutionen und Ämtern :
- Landschaftsverband Rheinland (Opferentschädigungsgesetz) - Berufsgenossenschaften - Traumaambulanzen - Frauenhaus, Interventionsstelle Häusliche Gewalt - Notfallseelsorge - Sozial-Psychiatrische-Dienste - kommunale Ämter (Gesundheitsamt, Sozialamt, Straßenverkehrsamt, Meldebehörden) - WEISSER RING
Ansprechpartner
Für alle Fragen rund um das Thema Opferschutz stehen zur Verfügung:
KHK Christoph Voßwinkel
und
KHK´in Heike Jung
Telefon 02104 982-1067
E-Mail Opferschutz.Mettmann [at] polizei.nrw.de (Opferschutz[dot]Mettmann[at]polizei[dot]nrw[dot]de)